Abmahnung wegen Tauschbörse erhalten! Was mache ich jetzt?

Wer hilft mir? Was kostet es und was bringt es mir?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich in jedem Fall an einen spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht wie uns wenden. Wir haben es in der Vergangenheit für unsere Mandanten regelmäßig erfolgreich geschafft, den von der Gegenseite geforderten Schadensersatz, die gegnerischen Anwaltskosten des Abmahners - die schnell 350 € - 2.000 € betragen können - und ein Gerichtsverfahren vollständig abzuwenden. D.h. Sie zahlen nichts an die Gegenseite.

 

Was muss ich in jedem Fall tun?

Sie müssen sofort handeln, keine Zeit verstreichen lassen! Wenn Sie eine anwaltliche Abmahnung der Musik- oder Filmindustrie wegen Filesharing (z.B. der Rechtsanwälte Rasch, Waldorf und Frommer, Nümann + Lang, Bindhardt Fiedler, Denecken von Haxthausen, Sasse & Partner, FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Marqourt, Lihl etc.) erhalten haben, müssen Sie in jedem Fall innerhalb der gesetzten Frist eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Aber bloß nicht die Ihnen vom Gegner vorgelegte Erklärung. Regelmäßig legen die gegnerischen Anwälte schon eine für Sie entworfene Unterlassungserklärung bei. Diese Unterlassungserklärung sollten Sie aber in keinem Fall ohne weitere Überprüfung und ggf. Änderungen unterzeichen, denn mit der Unterzeichnung einer solchen Unterlassungerklärung setzten Sie sich im Regelfall überhöhten Vertragsstrafen und nicht angemessenen Schuldversprechen aus. Sie müssen diese Erklärung dann 30 Jahre gegen sich gelten lassen. Es ist also höchste Vorsicht geboten.

 

Und was kostet mich mein Anwalt?

Grundsätzlich sieht das Rechtsanwaltvergütungsgesetz für den eigenen Anwalt die gleichen Gebühren vor, wie der Gegner sie von Ihnen fordert. Allerdings können Sie mit Ihrem Anwalt auch über die Höhe der Vergütung im vorgerichtlichen Verfahren verhandeln, so sieht es das Gesetz vor. Da Rechtsanwalt zzgl. Fachanwalt für IT-Recht Dirk Oelbermann spezialisiert ist auf Abmahnungen der Film- und Musikindustrie, können wir Ihnen wegen der Vielzahl der erfolgreich abgewickelten Fälle und der bestehenden Erfahrung aus unzähligen Abmahnungen Ihre Verteidigung für einen Preis ab 200 € inklusive MwSt. je nach Aufwand abrechnen. Darin enthalten ist der gesamte vorgerichtliche Schriftverkehr mit der Gegenseite und die Erstellung einer Unterlassungserklärung für Sie. Sie können dann fast sicher davon ausgehen, dass Sie an die Gegenseite keinerlei Zahlung leisten müssen.

 

Und welche Vorteile bringt mir die Beauftragung meines Anwalts?

Rechtsanwalt Oelbermann entwift Ihnen eine für Ihren Fall individuelle Unterlassungserklärung, die Sie nur in dem Umfang verpflichtet, wie es der Gegner von Gesetzes wegen von Ihnen verlangen kann. Außerdem werden Wiederholungsfälle grundsätzlich vermieden, wenn Sie z.B. ganze Musikalben oder Chart-Container auf Ihrem Computer hatten.

 

In den von uns übernommenen Fällen führt unsere qualifizierte anwaltliche Stellungnahme an den Gegner dazu, dass Sie überhaupt nichts zahlen müssen, nicht einmal die häufig vom Gegner mit der Abmahnung bereits angebotetene Vergleichssumme.

 

Rufen Sie uns an unter 02202 - 93 73 20 oder in Notfällen außerhalb unserer Bürozeiten unter 02204 - 967 68 20! Rechsanwalt Oelbermann hilft Ihnen schnell und vor allem persönlich weiter.

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